[I.] Urteile der Inhärenz oder Qualität
§ [42]
Das Prädikat in dem Urteile ist zuerst eine Qualität, irgendeine einfache unmittelbare Bestimmtheit oder Eigenschaft, die dem Subjekte inhäriert und deren dieses mehrere in sich enthält.
§ [43]
Indem im qualitativen Urteil das Prädikat vom Subjekte bejaht wird, ist es ein positives Urteil.
§ [44]
Das Prädikat ist von weiterem Umfang als das Subjekt; wenn also das positive Urteil geradezu umgekehrt, d. h. das Prädikat zum Subjekte und das Subjekt zum Prädikat gemacht würde, so würde das nunmehrige Prädikat enger sein als das Subjekt, was gegen den Begriff des Urteils ist.
§ [45]
Ein positives Urteil kann daher nur insofern umgekehrt werden, als das Prädikat in der Einschränkung auf das Subjekt genommen und ausgedrückt wird.
§ [46]
Ein negatives Urteil ist, worin ein Prädikat von einem Subjekte überhaupt negiert wird.
§ [47]
Das Prädikat, näher betrachtet, hat die zwei Momente an ihm der Bestimmtheit gegen andere und dann der allgemeinen Sphäre; im negativen Urteil wird nur das Prädikat als Bestimmtheit negiert, nicht aber die allgemeine Sphäre desselben.
§ [48]
Oder im negativen Urteil ist das Subjekt auf das Prädikat negativ bezogen; es ist also mit der Negation zugleich eine Position des Prädikats vorhanden, und zwar desselben als allgemeiner Sphäre.
§ [49]
Ein negatives Urteil kann geradezu umgekehrt werden.
§ [50]
Ein unendliches Urteil ist ein solches, worin nicht nur die Bestimmtheit des Prädikats, sondern auch die allgemeine Sphäre negiert ist.
§ [51]
Das unendliche Urteil schließt den weiteren Sinn in sich, daß das, was ein Subjekt ist, nicht erschöpft ist in einem Prädikat, welches eine Qualität desselben ausdrückt, weder insofern diese Qualität eine nächste Bestimmtheit ausdrückt, noch weniger insofern sie eine weitere Bestimmtheit, die der allgemeinen Sphäre, enthält.
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