B. Dasein
§ 10
Das Dasein ist gewordenes, bestimmtes Sein, ein Sein, das zugleich Beziehung auf Anderes, also auf sein Nichtsein hat.
§ 11
a) Das Dasein ist somit ein in sich geteiltes. Einmal ist es an sich, das andere Mal ist es Beziehung auf Anderes. Das Dasein, mit diesen beiden Bestimmungen gedacht, ist Realität.
§ 12
b) Etwas, das da ist, hat eine Beziehung auf Anderes. Das Andere ist ein Daseiendes als Nichtsein von etwas. Es hat somit zunächst eine Grenze oder Schranke und ist endlich. Wie etwas an sich sein soll, ist seine Bestimmung.
§ 13
Wie etwas für Anderes ist, wie es mit Anderem zusammenhängt, also an sich unmittelbar auch durch Anderes gesetzt ist, so ist seine Beschaffenheit.
§ 14
Wie etwas sowohl an sich als für Anderes in sich ist, so ist seine Bestimmtheit oder Qualität. Die Grenze ist nicht nur ein bloßes Aufhören, sondern gehört dem Etwas an sich an.
§ 15
c) Durch seine Qualität, durch das, was es ist, ist etwas der Veränderung unterworfen. Es verändert sich, insofern seine Bestimmtheit im Zusammenhang mit Anderem zur Beschaffenheit wird.
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