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Georg
Wilhelm Friedrich
Hegel
Nürnberger und Heidelberger  Schriften
1808-1817


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2. Quantitative Urteile oder Urteile der Reflexion

§ 75

Die Urteile der Qualität enthalten eine Vergleichung mehrerer Subjekte in Beziehung auf ein Prädikat.
Das quantitative Urteil ist
1. ein singuläres, dessen Subjekt dieses Ding ist und zum Prädikat eine Qualität haben soll, die nur diesem Subjekte zukommt.

§ 76

Die identischen Urteile können umgekehrt werden; die qualitativ positiven Urteile nicht.

§ 77

Die qualitativ negativen Urteile können insofern umgekehrt werden, als darin das Prädikat vom Subjekt negiert ist und somit der bloßen Form nach dasselbe als Nichtprädikat, als Subjekt genommen würde, wobei es jedoch wegen des Inhalts zwar ein negatives Urteil bliebe, in welchem aber Subjekt und Prädikat nur den Schein dieses Verhältnisses zueinander haben.                                                                                                                                       [am Rand:] Gleichheit des Subjekts und Prädikats

§ 78

Die Quantität der Urteile drückt sich am Subjekte aus.
Die reflektierende Urteilskraft bestimmt nämlich das Subjekt durch solche Prädikate, welche und insofern sie ihm mit mehreren anderen gemeinschaftlich sind. Das Subjekt wird hiermit insofern bestimmt, als einer Menge derselben Subjekte das Prädikat zukommt.

Gleichheit des Subjekts und Prädikats.

§ 79

Das individuelle Urteil hat ein Individuelles - dieses Einzelne - zu seinem Subjekt und sagt von ihm nicht sowohl eine Bestimmtheit als eine Beschaffenheit aus.

§ 80

Das partikuläre Urteil hat zu seinem Subjekt: einige Einzelne, von welchen es dieselbe Beschaffenheit aussagt.

§ 81

Das universelle Urteil hat zu seinem Subjekt:
Alle Einzelne; worin somit das Subjekt zu der Allgemeinheit ausgedehnt ist, die sonst nur dem Prädikate als solchem zukäme.

Das Schicksal ist ungerecht; ist eine Reflexion, allgemeine Handlungsweise.

Dies Schauspiel ist glänzend; reflektieren darauf, daß es viel kostet, moralischen Einfluß hat; d. h. auch noch andere Bestimmungen herbeinehmen.

1. Urteil - Inhärenz.
1. positiv. 

α) Verhältnis Subjekt und Prädikat - Gegensatz - Prädikat d[er] Allgemeinheit (Prädikat: Allgemeines)

β) Prädikat Bestimmtheit - Subjekt allgemeiner - gemeinschaftlicher Inhalt des Subjekts und Prädikats

γ) Gleichheit - quantitativ gleicher - gemeinschaftlicher Umfang des Subjekts und Prädikats. 

 

 

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