1. Qualität der Urteile oder Urteile der Inhärenz
§ 66
Unmittelbar ist in dem Urteile das Prädikat eine Eigenschaft, die dem Subjekte so zukommt, daß sie zwar als Allgemeines überhaupt sich zu dem Subjekte verhält, aber zugleich nur ihm inhäriert und ein bestimmtes Dasein desselben ist, deren es mehrere Bestimmtheiten hat. Die Allgemeinheit des Prädikats hat somit hier die Bedeutung einer unm[ittelbaren] sinnlichen Allgemeinheit und der bloßen Gemeinschaft mit anderen (und das Subjekt, so wie diese seine Bestimmung, ist ein Gegenstand, Objekt überhaupt); - ein Urteil des Daseins und aus dem Dasein überhaupt genommen.
§ 67
Das unmittelbare Urteil, indem seine reine Form als sein bloßer Inhalt ausgedrückt wird, wäre: das Einzelne ist allgemein. Positives Urteil überhaupt.
noch keine notwendige Beziehung in dem Begriff
§ 68
Aber ebensosehr müßte wegen der Verschiedenheit der Einzelheit und Allgemeinheit das Urteil so ausgesprochen werden: das Einzelne ist nicht allgemein. Negatives Urteil überhaupt.
Dies Urteil kann nicht umgekehrt werden wegen wesentlicher Verschiedenheit des Subjekts und Objekts. Das Einzelne ist allgemein: α) Prädikat als solches ist allgemein gegen Subjekt, β) Subjekt ist selbst allgemein, nicht ein Akzidentelles kann sein Prädikat sein.
§ 69
In diesem Urteil ist zwar die Trennung des Prädikats vom Subjekte gesetzt, aber indem diese Trennung zugleich eine Beziehung ist, so ist selbst zunächst noch ein positives Urteil vorhanden; die Negation ist als Bestimmung der vorher leeren Allgemeinheit des Prädikats zu nehmen; und der Ausdruck des Urteils ist: das Einzelne ist ein Besonderes.
Der Begriff hat zwar die drei Momente der Einzelheit, Besonderheit und Allgemeinheit. Aber das Urteil ist unmittelbar: Einzelheit ist Allgemeinheit. Denn Urteil spricht die Trennung aus. - Durch [das] Urteil "das Einzelne ist Besonderes" erhält das Urteil einen Inhalt, denn Besonderheit ist die Einheit der Einzelheit und Allgemeinheit. Inhalt aber ist die Gleichheit des Subjekts und Objekts. (Substantielle Einheit.)
§ 70
Indem das Prädikat jetzt als Besonderes ausgedrückt ist, so ist es ein allgemeines, das zugleich ein bestimmtes ist. Es ist ein positives Urteil mit einem Inhalte.
Das Einzelne ist ein Besonderes - α) Besonderes ist Einzelheit, also dieses Besondere. Negatives Urteil: Einzelheit ist nicht dieses Besondere, sondern ein anderes (bloß die Bestimmtheit wird negiert). β) Besonderes ist Allgemeinheit, also Besonderes überhaupt. Negatives Urteil: Einzelheit ist nicht Besonderes überhaupt (Allgemeinheit negiert, die Sphäre) - unendliches Urteil.
§ 71
Hier haben Subjekt und Prädikat die Bestimmtheit gemeinschaftlich, sind aber nach der Einzelheit und Allgemeinheit verschieden. Wegen dieser Verschiedenheit muß das Urteil ausgedrückt werden: Das Einzelne ist nicht ein Besonderes.
§ 72
Dies negative Urteil hat eine gedoppelte Bedeutung, weil das Prädikat, die Besonderheit, sowohl die Bestimmtheit als das Moment der Allgemeinheit enthält; so wird teils nur jene, teils aber auch diese zugleich mit negiert. Insofern nur die Bestimmtheit des Prädikats ohne die Allgemeinheit negiert wird, so bleibt die allgemeine Sphäre, die das Prädikat enthält, und es ist noch eine positive Beziehung auf diese vorhanden; das Urteil ist das negative Urteil des Inhalts.
§ 73
Insofern aber die Besonderheit auch die Allgemeinheit in sich enthält, so wird mit jener zugleich auch die allgemeine Sphäre negiert, und somit bleibt gar keine positive Beziehung des Subjekts auf das Prädikat mehr übrig; das Urteil ist aufgehoben; - 3. unendliches Urteil.
"Der Körper ist nicht absolut schwer" könnte als unendliches Urteil angesehen werden, weil keine Sphäre übrigbleibt; aber Schwere ist nicht eine Qualität, deren der Körper mehrere hätte. Walfisch ist keine Tür Der Geist keine Säure
§ 74
Insofern das Aufheben des Urteils als ein Aufheben seiner Form nach betrachtet wird, daß die Bestimmung des Subjekts und Prädikats gegeneinander weggefallen ist, so hat das aufgehobene oder unendliche Urteil auch positiv einen Ausdruck, nämlich den des identischen Urteils: das Einzelne ist ein Einzelnes, welches keinen Unterschied des Subjekts und Prädikats hat, somit eigentlich kein Urteil ist.
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