Erster Abschnitt: Begriffslehre
I. Begriff
§ 2
Der Begriff ist das Allgemeine, das zugleich bestimmt ist, das in seiner Bestimmung dasselbe Ganze, Allgemeine bleibt, oder die Bestimmtheit, welche die verschiedenen Bestimmungen einer Sache als Einheit in sich befaßt.
§ 3
Die Momente des Begriffs sind die Allgemeinheit, Besonderheit und Einzelheit. Er ist ihre Einheit.
§ 4
Das Allgemeine ist diese Einheit als positive, sich selbst gleiche unbestimmte Einheit; - die Besonderheit ist die Bestimmung des Allgemeinen, aber so, daß sie im Allgemeinen aufgehoben ist oder das Allgemeine in ihr bleibt, was es ist; - die Einzelheit ist die negative Einheit oder die Bestimmung, die sich in Selbstbestimmung zusammenfaßt.
§ 5
Das Allgemeine befaßt das Besondere und Einzelne sowie das Besondere auch das Einzelne unter sich, dagegen das Einzelne die Besonderheit und Allgemeinheit und das Besondere die Allgemeinheit in sich befaßt. Das Allgemeine ist weiter als die Besonderheit und Einzelheit, dagegen die Besonderheit und Einzelheit mehr in sich befaßt als das Allgemeine, welches dadurch, daß es in der Einzelheit befaßt ist, wieder eine Bestimmtheit wird. Das Allgemeine inhäriert dem Besonderen und Einzelnen, dagegen es das Besondere und Einzelne unter sich subsumiert.
§ 6
Wie der Begriff die Momente der Einzelheit, Besonderheit und Allgemeinheit in sich enthält, so ist er selbst danach in seinem Inhalt verschieden bestimmt und Begriff von etwas Einzelnem, Besonderem oder Allgemeinem.
§ 7
Die Besonderung des Allgemeinen, d. h. Bestimmungen, welche eine und dieselbe allgemeine Sphäre haben, sowie die Einzelnen, welche unter dieselbe Besonderheit oder Allgemeinheit subsumiert sind, sind einander koordiniert, so wie das Subsumierte demjenigen subordiniert ist, von dem es subsumiert ist.
§ 8
Die koordinierten besonderen Bestimmungen des Allgemeinen sind einander entgegengesetzt, und indem die eine nur als die negative der anderen genommen wird, sind sie kontradiktorisch; indem die andere aber auch eine Positivität hat, wodurch sie zugleich unter dieselbe allgemeine Sphäre fällt, sind sie nur konträr entgegengesetzt. Solche in dem Allgemeinen koordinierte Bestimmungen können nicht in dem Einzelnen zugleich sein, sondern die in diesem koordinierten sind verschieden, d. h. sie haben in ihrem Unterschiede nicht dieselbe allgemeine Sphäre und sind in Beziehung auf das Einzelne einstimmig.
§ 9
Die koordinierten Bestimmungen des Allgemeinen näher betrachtet, sind sie 1. die eine die negative der anderen überhaupt, unbestimmt, ob sie dieselbe allgemeine Sphäre haben oder nicht; 2. insofern sie dieselbe Sphäre gemeinschaftlich haben und die eine Bestimmung positiv, die andere negativ ist, so daß diese Negativität gegen die erste deren Natur ausmacht, sind sie eigentlich kontradiktorisch entgegengesetzt; 3. insofern sie in derselben allgemeinen Sphäre entgegengesetzt sind oder die eine auf dieselbe Weise auch positiv ist als die andere, jede somit ebensogut als positiv oder negativ in Beziehung auf die andere ausgesprochen werden kann, sind sie konträr.
§ 10
Mit der konträren Bestimmung, welche gleichgültig gegen den Gegensatz des Positiven und Negativen ist, geschieht der Übergang in das Nichtbestimmtsein durch ein Anderes, in das An-und-für-sich-Bestimmtsein, wodurch die Gemeinschaftlichkeit der Sphäre verschieden [verschwunden/vergangen ] und die Einzelheit [gesetzt] ist, deren Bestimmungen verschieden ohne allgemeine Sphäre und in der sie als an und für sich bestimmte sind.
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