A. Qualität der Urteile oder Urteile der Inhärenz
§ 15
Unmittelbar ist in dem Urteil das Prädikat eine Eigenschaft, die dem Subjekt so zukommt, daß sie zwar als Allgemeines überhaupt sich zu ihm verhält, aber zugleich nur ein bestimmtes Dasein desselben ist, wie es deren mehrere Bestimmtheiten hat. Allgemeinheit, das Prädikat, hat hier nur die Bedeutung einer unmittelbaren (oder sinnlichen) Allgemeinheit und der bloßen Gemeinschaftlichkeit mit anderen.
§ 16
Im qualitativen Urteil ist das Prädikat sowohl etwas Allgemeines, welche Seite die Form des Urteils ausmacht, als eine bestimmte Qualität des Subjekts, welche als Inhalt erscheint. Nach jener Seite heißt das Urteil seiner reinen Form nach: das Einzelne ist ein Allgemeines; nach dieser, der Seite des Inhalts: das Einzelne ist so bestimmt; - positives Urteil überhaupt.
(Dies ist gut; dies ist schlecht; diese Rose ist rot; diese Rose ist weiß usf.)
§ 17
Weil 1. das Einzelne ebensosehr nicht allgemein ist und 2. das Subjekt nicht nur diese Bestimmtheit hat, so muß das qualitative Urteil in beiden Rücksichten auch negativ ausgesprochen werden; negatives Urteil.
(Dies ist nicht schlecht; dies ist nicht gut; diese Rose ist nicht rot, sondern weiß, gelb usf.; diese Rose ist nicht weiß, sondern rot usf.)
§ 18
Der Form nach heißt daher dieses Urteil: das Einzelne ist nicht ein Allgemeines, sondern ein Besonderes; dem Inhalt nach: das Einzelne ist nicht so, sondern zunächst anders bestimmt. In beiden Rücksichten ist dieses negative Urteil zugleich auch positiv. In der ersten Rücksicht ist die Negation nur die Beschränkung der Allgemeinheit zur Besonderheit; in der andern Rücksicht ist nur irgendeine Bestimmtheit negiert, und durch diese Negation tritt die Allgemeinheit oder die höhere Sphäre derselben hervor.
§ 19
Endlich ist 1. der Form nach das Einzelne auch nicht ein Besonderes - denn die Besonderheit ist weiter als die Einzelheit -, sondern das Einzelne ist nur das Einzelne; identisches Urteil.
Umgekehrt ist 2. dem Inhalte nach das Subjekt nicht nur diese Bestimmtheit, aber auch nicht bloß irgendeine andere. Ein solcher Inhalt ist zu eingeschränkt für das Subjekt. Durch diese Negation der Bestimmtheit wird die ganze Sphäre des Prädikats und die positive Beziehung, welche im vorhergehenden negativen Urteil noch statthatte, aufgehoben; unendliches Urteil.
§ 20
Jenes identische sowohl als das unendliche Urteil sind nicht mehr Urteile. Dies hat näher die Bedeutung, daß das im qualitativen Urteil stattfindende Verhältnis des Subjekts und Prädikats sich aufgehoben hat, daß nämlich von dem Subjekt nur irgendeine unmittelbare Bestimmtheit seines Daseins, der nur eine oberflächliche Allgemeinheit zukommt, ausgesagt wird. Im unendlichen Urteil ist eine Allgemeinheit gefordert, die nicht nur eine einzelne Bestimmtheit ist. Jenes identische Urteil enthält, daß das Subjekt an und für sich bestimmt ist und in seiner Bestimmung in sich zurückgekehrt sei.
§ 21
Im identischen und unendlichen Urteil ist das Verhältnis von Subjekt und Prädikat aufgehoben. Dies ist zunächst als diejenige Seite des Urteils zu nehmen, nach welcher Subjekt und Prädikat mit Abstraktion von ihrem Unterschied durch die Kopula, als in einer Beziehung der Gleichheit stehend, betrachtet werden können. In dieser Rücksicht kann das positive Urteil umgekehrt werden, insofern das Prädikat nur in der Bedeutung des mit dem Subjekt identischen Umfanges genommen wird.
§ 22
Das negative Urteil enthält die Trennung einer Bestimmtheit und eines Subjekts so, daß jedoch das Subjekt auf die allgemeine, nicht ausgedrückte Sphäre der Bestimmtheit positiv bezogen ist. Indem das negierte Prädikat zum Subjekt gemacht wird, fällt von selbst jene allgemeine Sphäre hinweg, und es ist nur überhaupt die Ungleichheit zweier Bestimmungen vorhanden, von welchen es insofern gleichgültig ist, welche zum Subjekt oder welche zum Prädikat gemacht wird. Das negative Urteil kann daher, so wie ohnehin auch das identische, umgekehrt werden.
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