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Georg
Wilhelm Friedrich
Hegel
Nürnberger und Heidelberger  Schriften
1808-1817


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- Bewußtseinslehre für die Mittelklasse -                                              Inhalt

B. Herrschaft und Knechtschaft

§ 29

Der Begriff des Selbstbewußtseins als eines Subjekts, das zugleich objektiv ist, gibt das Verhältnis, daß für das Selbstbewußtsein ein anderes Selbstbewußtsein ist.

§ 30

Ein Selbstbewußtsein, das für ein anderes ist, ist nicht als bloßes Objekt für dasselbe, sondern als sein anderes Selbst.
Ich ist keine abstrakte Allgemeinheit, in der als solcher kein Unterschied oder Bestimmung ist.
Indem Ich also dem Ich Gegenstand ist, ist es ihm nach dieser Seite als dasselbe, was es ist.
Es schaut im Anderen sich selbst an.

§ 31

Diese Selbstanschauung des einen im anderen ist
1. das abstrakte Moment der Diesselbigkeit.
2. Jedes hat aber auch die Bestimmung, für das andere als ein äußerliches Objekt und insofern unmittelbares, sinnliches und konkretes Dasein zu erscheinen.
3. Jedes ist absolut für sich und einzeln gegen das andere und fordert auch für das andere, als ein solches zu sein und ihm dafür zu gelten, seine eigene Freiheit als eines fürsichseienden in dem anderen anzuschauen oder von ihm anerkannt zu sein.

§ 32

Um sich als freies geltend zu machen und anerkannt zu werden, muß das Selbstbewußtsein sich für ein anderes als frei vom natürlichen Dasein darstellen. Dies Moment ist so notwendig als das der Freiheit des Selbstbewußtseins in sich.
Die absolute Gleichheit des Ich mit sich selbst ist wesentlich nicht eine unmittelbare, sondern eine solche, die sich durch Aufheben der sinnlichen Unmittelbarkeit dazu macht und sich damit auch für ein anderes als frei und unabhängig vom Sinnlichen.
So zeigt es sich seinem Begriff gemäß und muß, weil es dem Ich Realität gibt, anerkannt werden.

§ 33

Aber die Selbständigkeit ist die Freiheit nicht sowohl außer und von dem sinnlichen, unmittelbaren Dasein, als vielmehr in demselben. Das eine Moment ist so notwendig als das andere, aber sie sind nicht von demselben Werte.
Indem die Ungleichheit eintritt, daß dem einen von zweien Selbstbewußtsein die Freiheit gegen das sinnliche Dasein, dem anderen aber dieses gegen die Freiheit als das Wesentliche gilt, so tritt mit dem gegenseitigen Anerkanntwerdensollen in der bestimmten Wirklichkeit das Verhältnis von Herrschaft und Knechtschaft zwischen ihnen ein,
- oder überhaupt des Dienstes und Gehorsams, insofern durch das unmittelbare Verhältnis der Natur diese Verschiedenheit der Selbständigkeit vorhanden ist.

§ 34

Indem von zwei einander gegenüberseienden Selbstbewußtsein jedes sich als ein absolutes Fürsichsein gegen und für das andere zu beweisen und zu behaupten streben muß, tritt dasjenige in das Verhältnis der Knechtschaft, welches der Freiheit das Leben vorzieht und damit zeigt, daß es nicht fähig ist, durch sich selbst von seinem sinnlichen Dasein für seine Unabhängigkeit zu abstrahieren.

§ 35

Diese rein negative Freiheit, die in der Abstraktion von dem natürlichen Dasein besteht, entspricht jedoch dem Begriff der Freiheit nicht, denn diese ist die Sichselbstgleichheit im Anderssein, teils der Anschauung seines Selbsts im anderen Selbst, teils der Freiheit nicht vom Dasein, sondern im Dasein überhaupt, eine Freiheit, die selbst Dasein hat.
Der Dienende ist selbstlos und hat zu seinem Selbst ein anderes Selbst, so daß er im Herrn sich als einzelnes Ich entäußert und aufgehoben ist und sein wesentliches Selbst als ein anderes anschaut.
Der Herr hingegen schaut im Dienenden das andere Ich als ein aufgehobenes und seinen einzelnen Willen als erhalten an.

    (Geschichte Robinsons und Freitags.)

§ 36

Der eigene und einzelne Wille des Dienenden, näher betrachtet, löst sich aber überhaupt in der Furcht des Herrn, dem inneren Gefühle seiner Negativität auf.
Seine Arbeit für den Dienst eines anderen ist eine Entäußerung seines Willens teils an sich, teils ist sie zugleich mit der Negation der eigenen Begierde die positive Formierung der Außendinge durch die Arbeit, indem durch sie das Selbst seine Bestimmungen zur Form der Dinge macht und in seinem Werk sich als ein gegenständliches anschaut.
Die Entäußerung der unwesentlichen Willkür macht das Moment des wahren Gehorsams aus.
   (Peisistratos lehrte die Athenienser gehorchen. Dadurch führte er die Solonischen Gesetze in die Wirklichkeit ein, und nachdem          die Athenienser dies gelernt hatten, war ihnen Herrschaft überflüssig.)

§ 37

Diese Entäußerung der Einzelheit als Selbst ist das Moment, wodurch das Selbstbewußtsein den Übergang dazu macht,
allgemeiner Wille zu sein, den Übergang zur positiven Freiheit.

 

C. Allgemeinheit des Selbstbewußtseins

§ 38

Das allgemeine Selbstbewußtsein ist die Anschauung seiner als eines nicht besonderen, von anderen unterschiedenen,
sondern des an sich seienden, allgemeinen Selbsts.
So anerkennt es sich selbst und die anderen Selbstbewußtsein in sich und wird von ihnen anerkannt.

§ 39

Das Selbstbewußtsein ist sich nach dieser seiner wesentlichen Allgemeinheit nur real, insofern es seinen Widerschein in anderen weiß
   (ich weiß, daß andere mich als sich selbst wissen)
und, als reine geistige Allgemeinheit, der Familie, dem Vaterland usf. angehörig, sich als wesentliches Selbst weiß.
   (Dies Selbstbewußtsein ist die Grundlage aller Tugenden, der Liebe, Ehre, Freundschaft, Tapferkeit, aller Aufopferung, alles              Ruhms usw.)

 

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