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Georg
Wilhelm Friedrich
Hegel
Nürnberger und Heidelberger  Schriften
1808-1817


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- Bewußtseinslehre für die Mittelklasse -                                              Inhalt

Zweite Stufe: Das Selbstbewußtsein

§ 22

Als Selbstbewußtsein schaut Ich sich selbst an, und der Ausdruck desselben in seiner Reinheit ist Ich = Ich oder Ich bin Ich.

§ 23

Dieser Satz des Selbstbewußtseins ist ohne allen Inhalt.
Der Trieb des Selbstbewußtseins besteht darin, seinen Begriff zu realisieren und in allem sich das Bewußtsein seiner zu geben.
Es ist daher
1. tätig, das Anderssein der Gegenstände aufzuheben und sie sich gleichzusetzen,
2. sich seiner selbst zu entäußern und sich dadurch Gegenständlichkeit und Dasein zu geben.
Beides ist ein und dieselbe Tätigkeit. Das Bestimmtwerden des Selbstbewußtseins ist zugleich ein sich Selbstbestimmen und umgekehrt. Es bringt sich selbst als Gegenstand hervor.

§ 24

Das Selbstbewußtsein hat in seiner Bildung oder Bewegung die drei Stufen:
1. der Begierde, insofern es auf andere Dinge,
2. des Verhältnisses von Herrschaft und Knechtschaft, sofern es auf ein anderes, ihm ungleiches Selbstbewußtsein gerichtet ist,
3. des allgemeinen Selbstbewußtseins, das sich in anderen Selbstbewußtsein[en] und zwar ihnen gleich, so wie sie ihm selbst gleich, erkennt.

 

A. Die Begierde

§ 25

Beide Seiten des Selbstbewußtseins, die setzende und die aufhebende, sind also unmittelbar miteinander vereinigt.
Das Selbstbewußtsein setzt sich durch Negation des Andersseins und ist praktisches Bewußtsein.
Wenn also im eigentlichen Bewußtsein, das auch das theoretische genannt wird, die Bestimmungen desselben und des Gegenstandes sich an sich selbst veränderten, so geschieht dies jetzt durch die Tätigkeit des Bewußtseins selbst und für dasselbe. Es ist sich bewußt, daß ihm diese aufhebende Tätigkeit zukommt.
Im Begriff des Selbstbewußtseins liegt die Bestimmung des noch nicht realisierten Unterschiedes. Insofern dieser Unterschied überhaupt in ihm sich hervortut, hat es das Gefühl eines Andersseins in ihm selbst, einer Negation seiner selbst, oder das Gefühl eines Mangels, ein Bedürfnis.

§ 26

Dies Gefühl seines Andersseins widerspricht seiner Gleichheit mit sich selbst.
Die gefühlte Notwendigkeit, diesen Gegensatz aufzuheben, ist der Trieb.
Die Negation oder das Anderssein stellt sich ihm als Bewußtsein, als ein äußerliches, von ihm verschiedenes Ding dar,
das aber durch das Selbstbewußtsein bestimmt ist
1. als ein dem Trieb gemäßes und
2. als ein an sich Negatives, dessen Bestehen von dem Selbst aufzuheben und in die Gleichheit mit ihm zu setzen ist.

§ 27

Die Tätigkeit der Begierde hebt also das Anderssein des Gegenstandes, dessen Bestehen überhaupt auf und vereinigt ihn mit dem Subjekt, wodurch die Begierde befriedigt ist. Diese ist sonach bedingt
1. durch einen äußeren, gegen sie gleichgültig bestehenden Gegenstand oder durch das Bewußtsein;
2. ihre Tätigkeit bringt die Befriedigung nur durch Aufheben des Gegenstandes hervor.
Das Selbstbewußtsein kommt daher nur zu seinem Selbstgefühl.

§ 28

In der Begierde verhält sich das Selbstbewußtsein zu sich als einzelnes.
Es bezieht sich auf einen selbstlosen Gegenstand, der an und für sich ein anderer als das Selbstbewußtsein.
Dies erreicht sich daher in seiner Gleichheit mit sich selbst in Rücksicht auf den Gegenstand nur durch Aufhebung desselben.
Die Begierde ist überhaupt
1. zerstörend;
2. in der Befriedigung derselben kommt es deshalb nur zu dem Selbstgefühl des Fürsichseins des Subjekts als einzelnen,
dem unbestimmten Begriff des mit der Objektivität verbundenen Subjekts.

 

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