C. Das Verhältnis
§ 54 [49]
Das Verhältnis ist eine Beziehung von zwei Seiten aufeinander, die teils ein gleichgültiges Bestehen haben, teils aber jede nur durch die andere und in dieser Einheit des Bestimmtseins ist.
Verhältnis ist Erscheinung.
§ 55 [50]
Die Bestimmungen sind das eine Mal in der Form des Verhältnisses gesetzt; das andere Mal sind sie nur an sich diese Bestimmungen der Form und erscheinen als eine unabhängige unmittelbare Existenz; sie sind in dieser Rücksicht ein vorausgesetztes Dasein, das innerlich schon an sich selbst die Totalität der Form enthält, welche nur Existenz haben kann durch jenes vorausgesetzte Dasein, oder sie sind insofern Bedingungen und das Verhältnis ein bedingtes Verhältnis.
§ 56 [51]
In den Bedingungen und im bedingten Verhältnis fängt die Erscheinung an, in das Wesen und Ansichsein zurückzugehen; aber es ist darin noch die Verschiedenheit der Erscheinung als solcher und ihrer, insofern sie an sich ist, vorhanden.
§ 57 [52]
1. Das unmittelbare bedingte Verhältnis ist das Verhältnis des Ganzen und der Teile; die Teile, als außer dem Verhältnis für sich bestehend, sind bloße Materie und insofern nicht Teile; als Teile haben sie ihre Bestimmung nur im Ganzen, und um Teile sein zu können, müssen sie auch an und für sich fähig sein, in dies Verhältnis zum Ganzen treten zu können; und insofern machen die Teile das Ganze aus.
§ 58 [53]
2. Das Ganze als innere tätige Form ist die Kraft; sie hat keine äußere Materie zu ihrer Bedingung, sondern ist in der Materie selbst. [am Rand:] Erklärung aus Kraft, identisch; formell, nichts dem Inhalte nach; wir kennen die Natur der Kraft nicht, wird gewöhnlich gesagt. Ihre Bedingung ist nur ein äußerer Anstoß, der sie sollizitiert. Dieser ist selbst Äußerung einer Kraft und erfordert eine Sollizitation, um zu erscheinen; es ist also ein gegenseitiges Bedingen und Bedingtsein vorhanden, das also im Ganzen unbedingt ist.: [am Rand:] eine Voraussetzung eines anderen, die nur unter Voraussetzung des ersteren ist, das sich also selbst voraussetzt
§ 59 [54]
Dem Inhalte nach stellt die Kraft, da sie als Form ihre Bestimmungen in sich enthält, in ihrer Äußerung das dar, was sie an sich ist, und es ist nichts in ihrer Äußerung, was nicht in ihrem Innern ist.
§ 60 [55]
3. Der Inhalt, der somit unbedingt ist, verhält sich als innerlicher nur zu sich als äußerlichem; das Äußere und Innerliche ist derselbe, nur von verschiedenen Seiten betrachtet; das Innere ist die Vollständigkeit der Inhaltsbestimmungen als Bedingungen, die selbst Dasein haben; das Äußerlichwerden ist selbst die Reflexion derselben in sich, das Zusammennehmen zu der Einheit eines Ganzen, welches hierdurch Existenz erhält.
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