B. Erscheinung [Bei Rosenkranz haben die unter dieser Überschrift stehenden §§ 45-48 eine abweichende Fassung, vor allem Textumstellungen und Kürzungen.] [<<]
§ 46
1. Die Identität mit sich selbst, welche sowohl das Ding als die Materien, ist aufgelöst; die Bestimmungen sind daher solche, welche nicht an sich, sondern nur in einem Anderen sind; sie sind nur als gesetzte oder als Erscheinung.
2. Die Identität mit sich in der Erscheinung ist das Unbestimmte und der Bestimmung schlechthin Fähige, das Passive, die Materie; die Identität der Bestimmungen in der Beziehung aufeinander macht das Aktive, die Form aus.
§ 47
Das Wesen muß erscheinen, einmal weil das Dasein sich an ihm selbst auflöst und in seinen Grund zurückgeht, - die negative Erscheinung; das andere Mal, insofern das Wesen als Grund einfache Unmittelbarkeit und dadurch Sein überhaupt ist. - Um der Identität des Grundes und der Existenz willen ist nichts in der Erscheinung, was nicht im Wesen, und umgekehrt nichts im Wesen, was nicht in der Erscheinung ist.
§ 48
Indem die Materie von der Form bestimmt wird, werden beide als selbständig und unabhängig voneinander vorausgesetzt. Es gibt aber überhaupt keine Form ohne Materie und keine Materie ohne Form. {Die Materie und die Form erzeugen sich wechselseitig.}
§ 49
Ewigkeit der Materie.
§ 50
Die Form bestimmt die Materie; sie ist tätig gegen dieselbe als gegen ein Anderes. Diese Tätigkeit ist ein Reflektieren auf gedoppelte Weise:
1. Die Form setzt Bestimmungen in die Materie; diese Bestimmungen erhalten Bestehen in derselben, oder sie macht dies Bestehen derselben selbst aus. Sie bleiben aber in dieser Äußerlichkeit (der Form angehörig) bezogen auf ihre Einheit oder sind reflektierte, und die Form bleibt überhaupt in ihrer Einheit mit sich selbst.
§ 51
2. Indem sich die Form auf Materie bezieht, bezieht sie sich darauf zugleich als auf ein Anderes. Aber die Materie ist die Identität mit sich selbst; die Form bezieht sich also als bestimmend auf die Identität mit sich selbst oder reflektiert sich damit in sich, und diese Identität ist erst durch diese Reflexion. Die Materie wird also durch das Bestimmen der Form erzeugt. [am Rand:] Die Materie ist schon in 1., nämlich als die Reflexion der Form in sich. Sie ist somit das Vorausgesetzte des Bestimmens, aber eine Voraussetzung, welche durch die Tätigkeit der Form aufgehoben und zum Resultate gemacht wird.
Die Form ist endlich, insofern sie der Kraft gegenübersteht, hat an ihr ihre Grenze; ebenso die Materie, außer welcher die Form ist, ist endliche Materie. - Die Form verhält sich positiv und negativ gegen die Materie und gegen sich selbst; α) gegen die Materie, αα) positiv, setzt ihre eigenen Bestimmungen, ββ) negativ, hebt die Unbestimmtheit der Materie auf; β) gegen sich, αα) positiv, setzt ihre eigenen Bestimmungen, Reflexion in sich; ββ) negativ, hebt ihre negative Identität mit sich auf; gibt ihren Bestimmungen Bestehen, Materialität.
§ 52
In dieser wesentlichen Einheit der Form und Materie ist die Form als die notwendige Beziehung ihrer Bestimmungen das Gesetz der Erscheinung.
Form und Materie sind insofern unwesentlich, als sie von der Sache, von ihrer Einheit getrennt werden. Das Erscheinende als unter der Bestimmung der Form gesetzt, das Geformte, macht den Inhalt aus, der von der Form selbst unterschieden ist, indem diese gegen ihn als eine äußerliche Beziehung erscheint.
§ 53
Indem ferner die durch die Form gesetzten Bestimmungen identisch mit sich selbst oder materiell sind, erscheinen sie als eine selbständige Existenz, und die Beziehung derselben aufeinander macht das Verhältnis aus.
Form und Materie hier nicht voneinander, sondern von ihrer Einheit unterschieden.
|