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Georg
Wilhelm Friedrich
Hegel
Nürnberger und Heidelberger  Schriften
1808-1817


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- Logik für die Unterklasse -                                              Inhalt

III. Urteile der Relation oder der Notwendigkeit

§ [57]

Subjekt und Prädikat [gehören hier] notwendig zusammen durch ihren Inhalt.

§ [58]

Kategorisches Urteil. Das Prädikat drückt die Natur oder das wahrhaft Allgemeine des Subjekts aus, und beide haben denselben wesentlichen Inhalt (und das Subjekt ist nur eine Besonderheit des Prädikats).
Die weitere Bestimmung, die das Subjekt außer dem, was ein solches Prädikat enthält, noch hat, sind unwesentliche Eigenschaften oder nur Einschränkungen desselben. 

§ [59]

Im hypothetischen Urteile liegt die Notwendigkeit nicht in der Gleichheit des Inhalts, sondern dieser ist vielmehr verschieden,
und es wird in diesem Urteile nur dies ausgesprochen, daß zwei Bestimmungen, als Grund und Folge, in einem notwendigen Zusammenhange stehen.

§ [60]

Im disjunktiven Urteil wird das Subjekt als allgemeine Sphäre betrachtet, welches insofern verschiedene Bestimmungen haben könne, aber, weil diese sich gegenseitig ausschließen, notwendig nur eine derselben mit Ausschließung der übrigen haben müsse.

 

IV. Modalität

§ [61]

Urteile nach ihrer Modalität [betrachten heißt prüfen, ob das] Prädikat [die] Angemessenheit des Begriffs und Dasein[s] des Subjekts [ausdrückt].

§ [62]

Assertorische [Urteile]. Beschaffenheit des Subjekts noch nicht entwickelt.

§ [63]

Gegen die bloße unentwickelte                                                                                       [darüber:] "unbegründete" 
Versicherung des assertorischen Urteils kann mit demselben formellen Rechte die entgegengesetzte Versicherung behauptet werden. Insofern dadurch nur die Möglichkeit vorhanden ist, daß dem Subjekt das eine oder das entgegengesetzte Prädikat zukomme,
so ist das Urteil problematisch.

§ [64]

Das Subjekt                                                                                                                  [darüber:] "(ist insofern allgemeines)"         ist daher mit einer Bestimmung zu setzen, welche seine Beschaffenheit ausdrückt, worin die Angemessenheit oder Nichtangemessenheit des Daseins mit dem Begriffe liegt. Dieses Modalitätsurteil ist apodiktisch.

 

 

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>III. Schluß>

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