A. Das Bewußtsein abstrakter Gegenstände [am Rand:] I. Das Bewußtsein überhaupt. II. Selbstbewußtsein. III. Vernunft, allgemeines Selbst, sowohl äußerlich als innerlich.
[I. Bewußtsein]
a) Sinnliches Bewußtsein
§ 7
Das einfache sinnliche Bewußtsein ist die unmittelbare Gewißheit von einem äußerlichen Gegenstande. Der Ausdruck für die Unmittelbarkeit eines solchen Gegenstandes ist, daß er Dieser ist; Jetzt der Zeit nach; Hier dem Raume nach, jedes durchaus von allen anderen unterschieden und nicht vermittels eines anderen bestimmt. Aber sowohl das Jetzt als das Hier verschwindet und zeigt sich als ein anderes, und was bleibt, ist nur das Allgemeine, welches die Beziehung auf Anderes und die Vermittlung in sich enthält.
α) [das] Sinnliche ist abstrakt nur diese arme Bestimmung; [das] Sinnliche das Abstrakteste; weiß es nicht. Dies ist; diese einfache Unmittelbarkeit. Zeit und Raum Formen, allgemeine sinnliche Abstrakta. Jetzt ist Tag; auch nicht Tag; negatives. Jetzt bleibt als allgemeines, das vermittelt, daß nicht Tag nicht Nacht ist, einfach wie vorher; weder dieses noch jenes und sowohl dieses als jenes ist. Hier ist ein Tisch; hier ist nicht ein Tisch; auch Hier nicht ein Tisch. - Allgemeines. Selbst dieses Ich [ist] nur allgemeines - Ich, sie sagen ebensowohl: Ich. Oder wenn ich Jetzt und Hier festhalte - Jetzt ist gewesen; ist nicht; Jetzt bleibt. - fließend - ein anderes Hier unendlich teilbar; ist nicht; rechts oder links. Punkt, Gedankending.
b) Wahrnehmen
§ 8
Das Wahrnehmen hat zwar das Sinnliche, aber darin zugleich das Allgemeine zum Gegenstand, eine Vermischung von sinnlichen und Verstandesbestimmungen.
§ 9
Die sinnlichen Eigenschaften sind unmittelbar in dem Gefühle, aber zugleich bestimmt durch Beziehung auf andere, und vermittelt. Die allgemeinsten Verstandesbestimmungen sind die Einzelheit des Dinges, in welcher die Eigenschaften befaßt sind, und die Allgemeinheit derselben, nach welcher sie über das einzelne Ding hinausgehen und voneinander unabhängig sind.
§ 10
Es ist damit folgender Widerspruch gesetzt: Die Eigenschaften als frei für sich von der Einzelheit des Dinges, und ungestört voneinander, sind besondere, selbständige Materien und das Ding nur der allgemeine sie befassende Umfang. In der Einzelheit des Dinges, der sie ungetrennt angehören, ist dagegen ihre Selbständigkeit und ihr gleichgültiges Bestehen verneint, und nur das Ding das für sich bestehende.
Mat[erie] einfache Bestimmung (Quantität) unteilbarer Punkt ist sowohl süß als weiß, hart, riechend.
c) Der Verstand
§ 11
Da diese beiden Bestimmungen in demselben Gegenstande gleich wesentlich und zugleich sich entgegengesetzt sind, so ist keine die wahrhafte, sondern sie heben sich auf.
§ 12
Sie haben daher nunmehr die Bestimmung, nur als aufgehobene [zu sein]. So machen sie den Gegenstand des Verstandes aus, dem sie als Erscheinungen gelten und der das Innere der Dinge betrachtet.
§ 13
Das Innere der Dinge ist das an ihnen, was einesteils von der Erscheinung frei, aber andernteils durch seinen Begriff darauf bezogen ist. Es ist daher α) die einfache Kraft, welche β) in das Dasein übergeht; die Äußerung der Kraft.
§ 14
Im Innern ist der an der Erscheinung vorhandene Gegensatz der Bestimmungen aufgehoben, d. h. zugleich aufbewahrt. Die Kraft hat also den Unterschied in ihr selbst, aber nicht als sinnliche Mannigfaltigkeit, sondern als einen inneren Unterschied; dieser ist zunächst das Gesetz der Kraft.
Inneres in sich gehen, nicht verschwinden; Erinnerung; Kraft des Baumes; Elektrizität, geht in seine Kraft zurück.
§ 15
Das Gesetz der Kraft ist das ruhige allgemeine Abbild der Erscheinung und spricht zwar eine notwendige Beziehung seiner beiden unterschiedenen Seiten aus, aber enthält diese Notwendigkeit nicht, sondern im Gesetze sind die Seiten desselben noch gleichgültig gegeneinander; und der Unterschied ist auf diese Weise noch kein innerer.
§ 16
Der Unterschied als wahrhaft innerer oder einfacher ist der Unterschied an ihm selbst; aber diese reine Abstraktion heißt nichts anderes als der Unterschied, der ebensosehr keiner ist; das Unterscheiden des Ununterschiedenen oder das Nichtunterschiedensein des Unterschiedenen.
§ 17
Das Bewußtsein, das nur ein solches Unterschiedenes, welches keines ist, zum Gegenstande hat, hat damit die bisherige Art der Gegenstände verlassen. Denn diese waren ihm etwas von ihm unterschiedenes Fremdes; indem es aber das Unterschiedene, das kein Unterschiedenes ist, zum Gegenstande hat, fällt sein Unterschied vom Gegenstande hinweg, oder es hat sich selbst zum Gegenstande.
Fragen 3. Januar [1809]
1. Ist der Gegenstand der sinnlichen Gewißheit ein abstrakter Gegenstand?
2. Inwiefern erzeugen sich die beiden Bestimmungen, Allgemeinheit und Einzelheit, aus dem, was sich an dem sinnlichen Bewußtsein ergibt?
3. Inwiefern ist in der Allgemeinheit eine Vermittlung vorhanden?
4. Wenn ich sage: Ding, sage ich dabei, was ich meine?
α) Die Erscheinung ist das Vermittelnde, wodurch der Verstand das Innere erkennt oder wodurch er mit ihm zusammengeschlossen wird. β) Äußerung, Beziehung auf die Erscheinung. γ) Das Innere enthält die Unterschiede der Erscheinung auf eine einfache Weise, als einfaches Gesetz, das unter den verschiedensten Umständen dasselbe bleibt, das Innere, das ruhige Abbild des Äußeren. δ) Der Verstand hat darin das Unterscheiden des Ununterschiedenen und das Ununterschiedensein des Unterschiedenen zu seinem Gegenstande.
a) ein gleichgültiges Unterscheiden, b) innerer Unterschied; Unterschied an ihm selbst, absoluter Unterschied, c) ist kein Unterschied, oder Unterschied des Ununterschiedenen.
Fragen 13. Januar [1809]
1. Auf welche gedoppelte Art ist die Eigenschaft in dem Dinge? 2. Als was für ein Schluß kann der Verstand dargestellt werden?
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