[Dritter Ansatz] Geisteslehre als Einleitung in die Philosophie
§ 1
Eine Einleitung in die Philosophie hat vornehmlich die verschiedenen Beschaffenheiten und Tätigkeiten des Geistes zu betrachten, durch welche er hindurchgeht, um zur Wissenschaft zu gelangen. Indem diese geistigen Beschaffenheiten und Tätigkeiten in einem notwendigen Zusammenhange stehen, [macht] diese Selbsterkenntnis gleichfalls eine Wissenschaft aus.
§ 2
Die Geisteslehre betrachtet den Geist nach den verschiedenen Arten seines Bewußtseins und nach den verschiedenen Arten seiner Tätigkeit. Jene Betrachtung kann die Lehre von dem Bewußtsein, diese die Seelenlehre genannt werden.
§ 3
Das Bewußtsein ist überhaupt das Wissen von einem Gegenstande, er sei ein äußerer oder innerer, ohne Rücksicht darauf, ob er sich ohne Zutun des Geistes ihm darbiete oder aber durch diesen hervorgebracht sei. Nach seinen Tätigkeiten wird der Geist betrachtet, insofern die Bestimmungen seines Bewußtseins ihm selbst zugeschrieben werden.
man weiß etwas, denkt aber nicht daran; so besitzt man es, hat es aber nicht im Bewußtsein, nicht als Gegenstand.
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