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Georg
Wilhelm Friedrich
Hegel
Nürnberger und Heidelberger  Schriften
1808-1817


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- Begriffslehre für die Oberklasse -                                              Inhalt

A. Schlüsse der Qualität oder der Inhärenz

§ 42

Die Form dieses Schlusses, E - B - A, daß das Einzelne mit dem Allgemeinen durch das Besondere zusammengeschlossen ist,
ist die allgemeine Regel des Schlusses überhaupt.
- Im ersten unmittelbaren Schlusse ist das Besondere oder die Mitte eine Qualität oder Bestimmtheit des Einzelnen,
ebenso auch das Allgemeine eine Bestimmtheit des Besonderen.
Daher kann von dem Einzelnen durch eine andere seiner Bestimmtheiten, deren es mehrere hat, ebenso von derselben zu einem anderen Allgemeinen übergegangen werden, sowie vom Besonderen zu einem anderen Allgemeinen, da das Besondere gleichfalls verschiedene Bestimmungen in sich enthält.
Dieser Schluß erscheint demnach seiner Form nach zwar richtig, seinem Inhalt nach aber als willkürlich und zufällig.

(Grün ist eine angenehme Farbe. Dies Blatt ist grün. Also ist es angenehm.
- Das Sinnliche ist weder gut noch böse. Nun ist der Mensch sinnlich. Also ist er weder gut noch böse.
- Tapferkeit ist eine Tugend. Alexander besaß Tapferkeit. Also war er tugendhaft.
- Trunkenheit ist ein Laster. Alexander war dem Trunk ergeben. Also war er lasterhaft, usf.)

§ 43

Der Form nach sind die beiden Prämissen unmittelbare Beziehungen. Die Form des Schlusses enthält aber die Forderung, daß sie gleichfalls vermittelt oder, nach dem gewöhnlichen Ausdruck, daß die Prämissen bewiesen werden sollen.
- Aber der Beweis durch diese Form des Schlusses würde nur eine Wiederholung der nämlichen Form sein, bei der auch dieselbe Forderung ins Unendliche hin sich wiederholte. 

§ 44

Die Vermittlung, und zwar der Besonderheit und Allgemeinheit, muß also durch das Moment der Einzelheit geschehen.
Dies gibt die zweite Form des Schlusses: A - E - B.
Dieser Schluß ist fürs erste nur insofern richtig, als A - E ein gültiges Urteil ist. Daß dies der Fall sei, muß A partikulär sein.
Auf diese Weise ist nicht eigentlich das Einzelne die Mitte. Der Schluß ist auf die Form des ersten zurückgebracht, aber der Schlußsatz partikulär.
(Manche Logiker sagen, daß es nicht nötig sei, die andere Figur auf die erste zurückzubringen, indem in ihr geschlossen werden könne, in der Tat aber kraft dieser Form.)
- Fürs andere aber hat dieser Schluß überhaupt die Bedeutung, daß unmittelbare Bestimmungen oder Qualitäten durch die Einzelheit und insofern zufällig zusammengeschlossen sind.

§ 45

Das Einzelne mit dem Besonderen durch das Allgemeine zusammengeschlossen, gibt die dritte Form des Schlusses: B - A - E.
Das Allgemeine ist hier die vermittelnde Bestimmung und in den beiden Prämissen Prädikat.
Aber so wie daraus, daß zwei Bestimmungen demselben Einzelnen inhärieren, nicht folgt, daß sie dasselbe sind, so auch folgt daraus, daß zwei Bestimmungen unter dasselbe Allgemeine subsumiert sind, nicht, daß sie als Subjekt und Prädikat verbunden werden können. Nur insofern der Obersatz negativ ist und also umgekehrt werden kann, läßt sich dieser Schluß auf den ersten zurückführen und hat damit die richtige Form.

(Kein endliches Wesen ist heilig. Gott ist kein endliches Wesen. Also ist Gott heilig.)

§ 46

Die objektive Bedeutung dieses Schlusses ist, daß die Vereinigung der Besonderheit mit der Einzelheit ihren Grund nur in der identischen Natur beider hat. 

§ 47

In der Reihe dieser Schlüsse hat jede der drei Bestimmungen erstens die Mitte ausgemacht.
Die Zurückführung der zweiten und dritten Schlußform ist das Aufheben des Qualitativen.
Zweitens ist wohl jede unmittelbare Beziehung des ersten Schlusses durch die folgenden vermittelt worden, aber jeder von diesen setzt den vorhergehenden, d. h. die vermittelte Einheit die unmittelbare Gleichheit voraus.

 

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