sampeb1a269db948597c

HEGEL >

Georg
Wilhelm Friedrich
Hegel
Nürnberger und Heidelberger  Schriften
1808-1817


Übersicht

Phänomenologie des Geistes

Wissenschaft
der Logik 

- objektive
- subjektive

Enzyklopädie
der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse

Vorlesungen
 über die Philosophie
der Religion

Vorlesungen
über die Philosophie
der Geschichte

Hegel Grundbegriffe

 HEGEL
 Quell- und Volltexte

< >

        Phil-Splitter     .    ABCphilDE   .   Hegel - Philosophen   Hegel - Religion     Info Herok

<  >

- Begriffslehre für die Oberklasse -                                              Inhalt

D. Modalität der Urteile oder Urteile der Beziehung des Begriffs auf das Dasein

§ 35

Im disjunktiven Urteil ist ein Dasein in den vollständigen Momenten des Begriffs gesetzt.
Modalität der Urteile besteht nun darin, daß ein Daseiendes auf seinen Begriff als solchen bezogen ist und das Prädikat die Angemessenheit oder Unangemessenheit beider ausspricht.

§ 36

Das erste Urteil der Modalität ist das assertorische,
welches insofern eine bloße Versicherung enthält, als die Beschaffenheit des Subjekts,
die mit dem Begriff verglichen werden soll, und der Begriff selbst noch nicht ausgedrückt ist,
somit jenes Urteil nur erst eine subjektive Bewährung hat.

(Diese Handlung ist schlecht; diese Rede ist wahr.)

§ 37

Gegen die Versicherung des assertorischen Urteils kann daher ebensosehr die entgegengesetzte behauptet werden,
und das Prädikat drückt nur eine jener entgegengesetzten Bestimmtheiten aus,
deren das Subjekt, als allgemeine Sphäre betrachtet, beide enthalten kann.
Dieses Urteil geht daher in das problematische über, welches nur die Möglichkeit ausspricht, daß das Dasein dem Begriffe angemessen sei oder auch nicht.

§ 38

Die Allgemeinheit des Subjekts ist daher mit einer Einschränkung gesetzt, welche die Beschaffenheit ausdrückt, worin die Angemessenheit oder Unangemessenheit des Daseins mit dem Begriffe liegt.
Das Prädikat drückt nichts anderes als diese Gleichheit oder Ungleichheit der Beschaffenheit und des Begriffs der Sache aus.
Dies Urteil ist apodiktisch.

 

III. Schluß

§ 39

Der Schluß ist die vollständige Darstellung des Begriffs. Er enthält überhaupt das Urteil mit seinem Grunde.
Es sind darin zwei Bestimmungen zusammengeschlossen durch eine dritte, welche deren Einheit ist.
Es ist ein Begriff vorhanden in seiner Einheit, der Mitte des Schlusses, und in seiner Entzweiung, den Extremen des Schlusses.

§ 40

Die Beziehung der beiden Extreme des Schlusses auf die Mitte ist eine unmittelbare;
ihre Beziehung aufeinander aber ist vermittelt durch die Mitte.
Jene beiden unmittelbaren Beziehungen sind die Urteile, welche Prämissen heißen;
die Beziehung, welche vermittelt ist, heißt der Schlußsatz.

§ 41

Zunächst drückt der Schluß seine Momente durch die bloße Form aus, so daß die Mitte eine eigene Bestimmtheit gegen die Extreme und der Grund oder die Einheit der Momente noch eine subjektive ist.
Das an sich Ursprüngliche ist hier ein Erschlossenes und hat die Bedeutung einer Folge.

 

 <<<  zurück blättern       >>>  weiter 

>A. Schlüsse der Qualität oder der Inhärenz>

Phänomenologie Inhalts-
verzeichnis

Enzyklopädie Inhalts-
verzeichnis

Vorlesungen über die Philosophie der Religion Inhalt

Wissenschaft der Logik  Inhalt
- objektive / - subjektive

             Phil-Splitter       .      ABCphilDE     .     Hegel - Philosophen     .    Hegel - Religion       .   Info Herok

Hegels Quelltexte:
- als Kontexte verbunden von:
>>>>>>>>    ABCphilDE  und
>>>>>>>>   Phil-Splitter.de
>>>>>>>>    Herok.Info

manfred herok                2000 - 14
email: mherok@outlook.de

Phil-Splitter

 

since Jan 2013 
ABCphilDE/Phil-Splitter
                                                   >DETAILS

Flag Counter