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Georg
Wilhelm Friedrich
Hegel
Nürnberger und Heidelberger  Schriften
1808-1817


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- Begriffslehre für die Oberklasse -                                              Inhalt

B. Quantität der Urteile oder Urteile der Reflexion

§ 23

Bei der Umkehrung der Urteile wird von dem Unterschiede des Subjekts und Prädikats abstrahiert.
Dieser Unterschied ist aber, nachdem er nun als qualitativ aufgehoben, quantitativ zu nehmen.

§ 24

Indem sich die einzelnen Bestimmtheiten, die das Prädikat enthielten, aufheben, hat dasselbe die mannigfaltigen Bestimmungen des Subjekts zusammenfassend zu enthalten.
Hierdurch hört die Allgemeinheit auf, eine bloße Gemeinschaftlichkeit mit anderen zu sein.
Sie ist die eigene Allgemeinheit des Subjekts, welche somit dies zugleich enthält, daß das Subjekt in seinem Prädikat in sich selbst zurückgekehrt ist.

§ 25

Ein solches Urteil ist somit ein Urteil der Reflexion, indem Reflektieren überhaupt das Fortgehen zu mehreren Bestimmungen eines Gegenstandes und das dadurch zustande kommende Zusammenfassen derselben in einer Einheit ist.

§ 26

Insofern sich am Subjekt seine Gleichheit mit dem Prädikat darstellt, ist dasselbe ein Allgemeines, das durch Einschränkung zunächst auf die Einzelheit Subjekt ist. Das qualitative Urteil ist also
1. ein singuläres, welches zur Bestimmung des Subjektes die vollkommene Einzelheit hat, ein dieses Allgemeine ist.

§ 27

Ein Dieses aber ist unendlich vielfach bestimmt, d. h. unbestimmt bestimmbar.
Das Reflexionsprädikat, da es ein Zusammenfassen ist, drückt nicht nur die allgemeine Bestimmung aus von einem Diesen,
sondern auch von anderen Diesen; oder das singuläre Urteil geht in das partikuläre über. 

§ 28

Das partikuläre Urteil, in welchem das Subjekt als Einiges bestimmt ist, ist ein nur bestimmtes Urteil, das unmittelbar ebensosehr positiv als negativ ausgesagt werden kann.

§ 29

Das Subjekt erhält seine vollkommene Bestimmung dem Umfang der Form nach durch die Allheit in dem universellen Urteil. Indem die Allheit an die Stelle der Partikularität tritt und zugleich den Umfang von dieser hat, so muß der Umfang des Inhalts des Subjektes danach beschränkt werden.

§ 30

Das Subjekt wird hierdurch teils ein besonderes gegen sein Prädikat, teils tritt damit eine Beziehung der Notwendigkeit von Subjekt und Prädikat ein.

 

[- Wenn Beispiele von Prädikaten der Reflexionsurteile gegeben werden sollen, so müssen sie von anderer Art sein als für Urteile des Daseins. Im Reflexionsurteil ist eigentlich erst ein bestimmter Inhalt, d. h. ein Inhalt überhaupt vorhanden; denn er ist die in die Identität reflektierte Formbestimmung als von der Form, insofern sie unterschiedene Bestimmtheit ist - wie sie es noch als Urteil ist -, unterschieden. Im Urteil des Daseins ist der Inhalt nur ein unmittelbarer oder abstrakter, unbestimmter.
- Als Beispiele von Reflexionsurteilen können daher dienen: "Der Mensch ist sterblich", "die Dinge sind vergänglich", "dies Ding ist nützlich, schädlich"; Härte, Elastizität der Körper, die Glückseligkeit usf. sind solche eigentümliche Prädikate.
Sie drücken eine Wesentlichkeit aus, welche aber eine Bestimmung im
Verhältnisse oder eine zusammenfassende Allgemeinheit ist.               
>>>hegel.logik.3.abcphil.de/html/b__das_urteil_der_reflexion.html ]

C. Relation der Urteile oder Urteile der Notwendigkeit

§ 31

Durch das Aufheben der qualitativen und quantitativen Bestimmung ist die Einheit des Inhalts von Subjekt und Prädikat gesetzt, welche nur durch die Form unterschieden sind, so daß derselbe Gegenstand das eine Mal nur in der Bestimmung des Subjekts, das andere Mal in der Bestimmung des Prädikats gesetzt ist.

§ 32

Indem das Subjekt ein besonderes gegen sein Prädikat ist,
so ist umgekehrt gegen das qualitative Urteil nunmehr das Subjekt eine Bestimmtheit des Prädikats und unmittelbar unter dasselbe subsumiert. Die Allgemeinheit des Prädikats drückt also nicht bloß ein Zusammenfassen der Bestimmtheiten des Subjektes wie das Reflexionsprädikat, sondern die allgemeine innere Natur des Subjekts aus; kategorisches Urteil.

(Der Körper ist schwer. Gold ist Metall. Der Geist ist vernünftig.) 

§ 33

Insofern Subjekt und Prädikat auch unterschieden sind, muß ihre Einheit auch als Einheit Entgegengesetzter,
d. h. als notwendige Beziehung ausgedrückt werden; hypothetisches Urteil.

§ 34

Die Identität des Inhaltes, die im kategorischen Urteil stattfindet, und die Beziehung Entgegengesetzter oder Anderer im hypothetischen Urteil ist im disjunktiven Urteil vereinigt, worin das Subjekt eine allgemeine Sphäre ist oder in Rücksicht einer solchen betrachtet wird, welche gleichfalls das Prädikat ausmacht und deren Besonderung oder verschiedene Bestimmungen dieses ausdrückt. Von diesen kommt dem Allgemeinen sowohl die eine als die andere zu. Nach ihrer Besonderung und in Rücksicht auf das Subjekt aber schließen sie sich gegenseitig aus.

 

[Im kategorischen Urteil ist der Begriff als objektive Allgemeinheit und eine äußerliche Einzelheit. Im hypothetischen tritt an dieser Äußerlichkeit der Begriff in seiner negativen Identität hervor; durch diese erhalten sie die nun im disjunktiven Urteile gesetzte Bestimmtheit, welche sie im ersteren unmittelbar haben.
Das disjunktive Urteil ist daher die objektive Allgemeinheit zugleich in der Vereinigung mit der Form gesetzt. Es enthält also erstens die konkrete Allgemeinheit oder die Gattung in einfacher Form als das Subjekt; zweitens dieselbe, aber als Totalität ihrer unterschiedenen Bestimmungen. A ist entweder B oder C.
>>>hegel.logik.3.abcphil.de/html/c__das_disjunktive_urteil.html   ]

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