a. Qualität der Urteile oder Urteile der Inhärenz
§ 105
Unmittelbar ist in dem Urteil das Prädikat eine Eigenschaft, nämlich irgendeine Bestimmtheit des Subjekts, deren ihm mehrere zukommen, und die nur die unmittelbare Form der Allgemeinheit hat. Qualitatives Urteil.
"Dies Haus ist steinern"; dies ist eine einzelne Bestimmung, deren das Haus mehrere hat; drückt nicht die innere Allgemeinheit des Hauses aus; - "dies Haus ist ein Ding"; drückt nicht seine Eigentümlichkeit aus. Es ist steinern, es hat mehrere dergleichen Bestimmtheiten; steinern ist nicht seine allgemeine Bestimmung, - die das befaßte, was das Haus wäre.
§ 106
Es ist 1. zunächst positives Urteil, indem dem Subjekt überhaupt ein solches Prädikat zukommt. Dieses enthält nach dem Inhalt das Moment der Bestimmtheit und nach der Form das Moment der Allgemeinheit; und das Urteil heißt nach dem Inhalte: Das Einzelne ist so bestimmt; nach der Form: Das Einzelne ist allgemein.
α) Die Inhaltsbestimmtheit ist αα) Unterscheidung des Subjekts von anderen (rot, nicht grün); Ausschließung; ββ) Urteil, Unterscheidung des Subjekts von sich selbst (rot, nicht ... [?] usw.); denn das Prädikat enthält nur eine seiner Bestimmheiten; Teilung, Scheidung des Subjekts von sich. β) Die Formbestimmung, Allgemeinheit, αα) Gleichsetzung des Subjekts mit anderen; auch andere Dinge sind rot; ββ) Gleichsetzung, Identischmachen mit sich selbst; denn das Prädikat ist, was das Subjekt ist; es ist das Sein des Subjekts, das Gesetztwerden.
§ 107
Das Urteil in beiden Rücksichten muß [2.] auch negativ ausgesprochen werden, nämlich: 1. das Einzelne ist auch nicht so, sondern anders bestimmt; 2. das Einzelne ist nicht ein Allgemeines, sondern ein Besonderes. - Negatives Urteil.
§ 108
In beiden Rücksichten ist dies Urteil noch positiv; in ersterer ist nur irgendeine Bestimmtheit vom Subjekt negiert, aber es ist gelassen, daß es eine andere dieser allgemeinen Sphäre habe; in der anderen Rücksicht ist die Negation nur die Beschränkung der Allgemeinheit zur Besonderheit.
§ 109
Das negative wie das identische Urteil kann umgekehrt werden.
§ 110
Aber 3. ist das Einzelne auch nicht ein Besonderes, sondern das Einzelne ist auch nur ein Einzelnes ; [am Rand:] Verletzung der Persönlichkeit - Unterschied von Zivil- und Kriminalrecht. und es ist damit von ihm nicht nur irgendeine Bestimmtheit einer allgemeinen Sphäre, sondern jede Bestimmtheit derselben und damit allgemein die Sphäre selbst aufgehoben. - Unendliches Urteil, - in der positiven Form als identisches, in der negativen Form als ungereimtes Urteil.
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