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Georg
Wilhelm Friedrich
Hegel
Nürnberger und Heidelberger  Schriften
1808-1817


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- Bewußtseinslehre für die Mittelklasse -                                              Inhalt

Erste Stufe
Das Bewußtsein überhaupt

§ 10

Das Bewußtsein überhaupt ist 1. sinnliches, 2. wahrnehmendes, 3. verständiges.

 

A. Das sinnliche Bewußtsein

§ 11

Das einfache sinnliche Bewußtsein ist die unmittelbare Gewißheit von einem äußerlichen Gegenstande.
Der Ausdruck für die Unmittelbarkeit eines solchen Gegenstandes ist, daß er ist, und zwar dieser, jetzt der Zeit und hier dem Raume nach, durchaus von allen anderen Gegenständen verschieden und vollständig an ihm selbst bestimmt.

§ 12

Sowohl dieses Jetzt als dieses Hier ist ein Verschwindendes.
Jetzt ist nicht mehr, indem es ist, und ein anderes Jetzt ist an seine Stelle getreten, das aber ebenso unmittelbar verschwunden ist. Zugleich bleibt aber Jetzt. Dies bleibende Jetzt ist das Allgemeine, das sowohl dieses als jenes Jetzt ist, als auch keines von ihnen ist.
- Dieses Hier, das ich meine und aufzeige, hat ein Rechts und Links, ein Oben und Unten, ein Hinten und Vorne ins Unendliche,
d. h. das aufgezeigte Hier ist nicht ein einfaches, also bestimmtes Hier, sondern ein Inbegriff von Vielem.
Was also in Wahrheit vorhanden, ist nicht die abstrakte sinnliche Bestimmtheit, sondern das Allgemeine.

 

B. Das Wahrnehmen

§ 13

Das Wahrnehmen hat nicht mehr das Sinnliche, insofern es unmittelbar, sondern insofern es zugleich als Allgemeines ist, zum Gegenstande. Es ist eine Vermischung von sinnlichen und von Reflexionsbestimmungen.

§ 14

Der Gegenstand dieses Bewußtseins ist daher das Ding mit seinen Eigenschaften.
Die sinnlichen Eigenschaften sind
α) für sich sowohl unmittelbar in dem Gefühl als auch zugleich bestimmt durch die Beziehung auf andere und vermittelt;
β) gehören sie einem Dinge an und sind in dieser Rücksicht einerseits in der Einzelheit desselben befaßt, andererseits haben sie Allgemeinheit, nach welcher sie über dies einzelne Ding hinausgehen und zugleich voneinander unabhängig sind.

§ 15

Insofern die Eigenschaften wesentlich vermittelte sind, haben sie ihr Bestehen in einem Anderen und verändern sich.
Sie sind nur Akzidenzen. Die Dinge aber, da sie in ihren Eigenschaften bestehen, indem sie sich dadurch unterscheiden, lösen sich mit der Veränderung derselben auf und sind ein Wechsel des Entstehens und Vergehens.

§ 16

In dieser Veränderung ist es nicht nur etwas, das sich aufhebt und zu einem Anderen wird, sondern auch das Andere vergeht.
Aber das Andre des Anderen oder die Veränderung des Veränderlichen ist Werden des Bleibenden, an und für sich Bestehenden und Inneren.

 

C. Der Verstand

§ 17

Der Gegenstand hat nunmehr die Bestimmung,
α) eine schlechthin akzidentelle Seite, aber
β) auch eine Wesentlichkeit und ein Bleibendes zu haben. Das Bewußtsein, indem der Gegenstand für dasselbe diese Bestimmung hat, ist der Verstand, dem die Dinge der Wahrnehmung nur als Erscheinungen gelten und der das Innere der Dinge betrachtet.

§ 18

Das Innere der Dinge ist das an ihnen, was einesteils von der Erscheinung frei ist, nämlich von ihrer Mannigfaltigkeit, die ein gegen sich selbst Äußerliches ausmacht, - andernteils aber das, was durch seinen Begriff darauf bezogen ist.
Es ist daher 1. die einfache Kraft, welche in das Dasein, die Äußerung übergeht.

§ 19

2. Die Kraft bleibt mit diesem Unterschiede in aller sinnlichen Verschiedenheit der Erscheinung dieselbe.
Das Gesetz der Erscheinung ist ihr ruhiges, allgemeines Abbild. Es ist ein Verhältnis von allgemeinen bleibenden Bestimmungen, deren Unterschied am Gesetze zunächst ein äußerlicher ist.
Die Allgemeinheit und Beständigkeit dieses Verhältnisses führt zwar auf die Notwendigkeit desselben, aber ohne daß der Unterschied ein an sich selbst bestimmter oder innerer wäre, in welchem die eine der Bestimmungen unmittelbar im Begriffe der anderen liegt.

§ 20

Dieser Begriff, auf das Bewußtsein selbst angewandt, gibt eine andere Stufe desselben.
Bisher war es in Beziehung auf seinen Gegenstand als ein Fremdes und Gleichgültiges. Indem nun der Unterschied überhaupt zu einem Unterschied geworden ist, der ebensosehr keiner ist, so fällt die bisherige Art des Unterschiedes des Bewußtseins von seinem Gegenstande hinweg. Es hat einen Gegenstand und bezieht sich auf ein Anderes, das aber unmittelbar ebensosehr kein Anderes ist, oder es hat sich selbst zum Gegenstande.

§ 21

Oder unmittelbar: das Innere der Dinge ist der Gedanke oder Begriff derselben. Indem das Bewußtsein das Innere zum Gegenstande hat, hat es den Gedanken oder ebensosehr seine eigene Reflexion oder Form, somit überhaupt sich zum Gegenstande.

 

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