I. Vom Begriffe
§ [14]
Der Begriff enthält nicht die mannigfaltigen und sinnlichen Bestimmungen eines Gegenstandes, sondern denselben 1. nach seinem allgemeinen Wesen, 2. nach seiner wesentlichen Besonderheit; 3. das Dasein des Begriffs macht das Moment der Einzelheit aus. [A-B-E]
§ [15]
Das allgemeine Wesen und die Besonderheit eines Gegenstandes, wodurch er sich von anderen unterscheidet und welche eine Einschränkung des Allgemeinen ist, gehören zu den Begriffsmerkmalen eines Gegenstandes.
§ [16]
Das Allgemeine wird in der Besonderheit eingeschränkt, ohne daß es dadurch aber eine Veränderung erlitte, ebenso das Besondere vom Einzelnen. Hingegen umgekehrt das Einzelne, das zum Besonderen, sowie das Besondere, das zum Allgemeinen erweitert wird, verliert dadurch von seinem Inhalte.
§ [17]
Das Allgemeine befaßt das Besondere und Einzelne, so wie das Besondere das Einzelne unter sich. Das Besondere und Einzelne ist unter das Allgemeine, so wie das Einzelne unter das Besondere subsumiert. Was vom Allgemeinen gilt, gilt auch vom Besonderen und Einzelnen; und was vom Besonderen gilt, auch vom Einzelnen. Aber nicht umgekehrt.
§ [18]
Das Einzelne befaßt dagegen die Besonderheit und Allgemeinheit und das Besondere die Allgemeinheit in sich, oder die Besonderheit und Allgemeinheit inhäriert dem Einzelnen; wie auch die Allgemeinheit dem Besonderen.
§ [19]
Das Allgemeine ist weiter als [das] Besondere und Einzelne und das Besondere weiter als das Einzelne oder hat eine ausgedehntere Sphäre; dagegen das Besondere und Einzelne mehr Eigenschaften in sich befaßt als das Allgemeine und das Einzelne mehr als das Besondere. Das Einzelne oder Konkrete ist reicher an Mannigfaltigkeit der Bestimmtheiten als das Besondere und Allgemeine; dagegen das Allgemeine mehr unter sich enthält als das Besondere und Einzelne und das Besondere mehr als das Einzelne.
§ [20]
Besondere Bestimmungen desselben Allgemeinen sowie die mannigfaltigen Bestimmtheiten des Einzelnen sind einander koordiniert. Die koordinierten Bestimmungen des Allgemeinen sind einander kontradiktorisch entgegengesetzt, insofern die [eine] nur als das Negative der anderen genommen wird; insofern die andere aber außerdem noch etwas Positives ist, sind sie einander konträr entgegengesetzt.
§ [21]
Unter einer kontradiktorischen Bestimmung ist nicht bloß der Mangel irgendeiner Bestimmung verstanden. Von den kontradiktorischen Bestimmungen erfordert ferner jede zu ihrem Begriffe die andere.
§ [22]
Die konträren Bestimmungen sind dagegen gleichgültig gegeneinander, und jede erscheint als eine solche, der die andere nicht notwendig und die stattfände, wenn auch die andere nicht wäre.
§ [23]
Näher die allgemeinen Bestimmungen, welche den Inhalt des Begriffs betreffen, und in der Form von Gesetzen betrachtet, so ist a) die wesentliche Bestimmung eines Gegenstands überhaupt die Gleichheit mit sich selbst oder seine Identität.
§ [24]
Diese Bestimmung als Gesetz ausgedrückt heißt das Gesetz der Identität oder des Widerspruchs: Jedes Ding ist sich selbst gleich, oder A kann nicht zugleich Nicht-A sein.
§ [25]
b) Die Verschiedenheit ist der Unterschied, insofern das Unterschiedene sich nicht durch sich selbst auf ein Anderes bezieht; die Verschiedenheit gegen ein Anderes fällt damit in ein drittes Vergleichendes, das die Gleichheit oder Ungleichheit der Dinge ausspricht.
§ [26]
Die Verschiedenheit als solche überhaupt ist die bloße Vielheit, so daß von den Vielen jedes nur Eines überhaupt, somit dasselbe ist, was die anderen, und hiermit eigentlich kein Unterschied gesetzt ist.
§ [27]
Die Verschiedenheit ist daher erst in den Bestimmtheiten vorhanden, und durch diese sind die Dinge voneinander unterschieden. Das Gesetz, das hieraus hergeleitet wird, heißt daher: es gibt nicht 2 Dinge, die einander vollkommen gleich sind, d. h. die nicht durch irgendeine Eigenschaft, Umstand oder sonstige Bestimmung voneinander unterschieden wären.
§ [28]
c) In der Entgegensetzung ist die Verschiedenheit so, daß Eines nur ist, insofern es nicht das Andere ist, und zugleich nicht ist, als insofern das Andere ist oder in seinem Begriff unmittelbar dies sein Entgegengesetztes liegt.
§ [29]
Die Entgegensetzung als Gesetz ausgesprochen: Von entgegengesetzten Bestimmungen kommt einem Dinge nur eine zu: A ist entweder B oder nicht B, und es gibt kein Drittes.
§ [30]
d) Die Einheit Entgegengesetzter oder der Grund. Die Entgegengesetzten, indem sie in einer Beziehung sind, ohne welche sie nicht sind, haben eine gemeinschaftliche wesentliche Einheit. Ein Dasein, insofern es zugleich an sich ein anderes enthält, ist der Grund dieses anderen Daseins; da nun jedes Dasein etwas Bestimmtes ist, so ist es auf ein anderes bezogen und an sich in diesem anderen enthalten; es folgt daher das Gesetz: Was ist, da es ein wesentlich Bestimmtes und Entgegengesetztes ist, hat seinen zureichenden Grund.
§ [31]
Die angegebenen Bestimmtheiten haben eine notwendige Ordnung zueinander, und in der Vergleichung mehrerer Bestimmungen, die sich zunächst nur konträr, d. h. gleichgültig ohne ein innerliches Verhältnis zu verhalten scheinen, ist zu versuchen, ob sie nicht eine notwendige Ordnung zueinander haben.
§ [32]
Die Beschreibung enthält die mannigfaltigen sowohl zufälligen als wesentlichen Eigenschaften und Bestimmungen eines Gegenstandes und drückt nicht sowohl den Begriff desselben aus als das Bild für die Vorstellung.
Dichterische Beschreibung des Aufgangs der Sonne; Gottes - Tier, Blume
§ [33]
Die Definition dagegen drückt die oben erwähnten Begriffsmerkmale eines Gegenstands aus; seine allgemeine Natur und dann die Besonderheit desselben, wodurch er sich von anderen, welche dieselbe allgemeine Natur haben, unterscheidet.
Figur Dreieck Rose - rot und Blume auch allg. nächste allgemeine Natur, Gattung, nicht Bes. Art; von einzelnen Dingen nur Beschreibungen
§ [34]
Die Division oder Einteilung drückt von einem Allgemeinen aus, wie eine Bestimmung desselben (der Einteilungsgrund) sich in ihren Verschiedenheiten darstellt, welche Verschiedenheiten entweder nur zufällig sind oder aber nach den notwendigen, oben angegebenen Unterschieden zueinander [sich] verhalten.
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