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Georg
Wilhelm Friedrich
Hegel
Nürnberger und Heidelberger  Schriften
1808-1817


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- Begriffslehre für die Oberklasse -                                              Inhalt

§ 84 [78]

II. Antinomie über die Einfachheit oder das Zusammengesetztsein der Substanzen

Thesis: Eine jede Substanz besteht aus einfachen Teilen.

Beweis : Man nehme an, die zusammengesetzten Substanzen bestünden nicht aus einfachen Teilen,
so würde, wenn alle Zusammensetzung in Gedanken aufgehoben würde, kein zusammengesetzter Teil und, da es keine einfachen Teile gibt, gar nichts, auch keine Substanz übrigbleiben.
Also läßt sich nicht alle Zusammensetzung in Gedanken aufheben;
aber das Zusammengesetzte bestünde wieder nicht aus Substanz[en], denn die Zusammensetzung ist nur eine zufällige Relation derselben, ohne welche sie als für sich beharrliche Wesen bestehen müssen.
Also muß das substantielle Zusammengesetzte aus einfachen Teilen bestehen.

§ 85 [79]

Antithesis: Kein zusammengesetztes Ding in der Welt besteht aus einfachen Teilen, und es existiert nichts Einfaches in derselben.

Beweis: Man nehme an, ein zusammengesetztes Ding bestehe aus einfachen Teilen.
Weil alles äußere Verhältnis, mithin auch alle Zusammensetzung aus Substanzen, nur im Raume möglich ist, so muß, aus so vielen Teilen das Zusammengesetzte besteht, aus ebenso vielen Teilen auch der Raum bestehen, den es einnimmt.
Nun besteht der Raum nicht aus einfachen Teilen, sondern aus Räumen. Also muß jeder Teil des Zusammengesetzten einen Raum einnehmen. Die schlechthin ersten Teile aber alles Zusammengesetzten sind einfach.
Da nun alles Reale, was einen Raum einnimmt, ein außerhalb einander befindliches Mannigfaltiges in sich faßt, mithin zusammengesetzt ist, so würde das Einfache ein substantielles Zusammengesetztes sein; was sich widerspricht.
                                                                                                                             [am Rand:] sinnliche Betrachtungsweise

§ 86 [80]

Der Beweis der Thesis enthält die direkte Behauptung, daß die Zusammensetzung ein Zufälliges - äußerliche Relation - sei,
also das Einfache das Wesentliche.
- Der Beweis der Antithesis ebenso direkt die Behauptung, daß die Substanzen wesentlich räumlich, also zusammengesetzt sind.

- An sich [ist] diese Antinomie dieselbe als die vorhergehende: der Gegensatz einer Grenze und des Hinausgehens über dieselbe.

 

§ [81]

III. Antinomie                                                                                               
[über den Gegensatz der Kausalität nach Naturgesetzen und der Freiheit]
              
[am Rand:] Nicht seine Zuflucht                                                                                                                                                                                                    zu einem Freien in der Erklärung nehmen.

[Thesis: Die Kausalität nach Gesetzen der Natur ist nicht die einzige, aus welcher die Erscheinungen der Welt abgeleitet werden können. Es ist zur Erklärung derselben noch eine Kausalität durch Freiheit anzunehmen notwendig.

Beweis: Man nehme an, es gebe keine andere Kausalität als nach Gesetzen der Natur; so setzt alles, was geschieht, einen vorigen Zustand voraus, auf den es unausbleiblich nach einer Regel folgt. Nun muß aber der vorige Zustand selbst etwas sein, was geschehen ist, weil, wenn es jederzeit gewesen wäre, seine Folge auch nicht erst entstanden, sondern immer gewesen sein würde. Indem also die Kausalität der Ursache selbst etwas Geschehenes ist, so ergibt sich ein unendlicher Progreß der Reihe von Ursache und Wirkung, d. h. eine nur unvollständige Reihe, somit nur eine nicht hinreichend bestimmte und begründende Ursache.

Es muß daher eine Kausalität angenommen werden, welche absolute Spontaneität ist, d. h. freie Ursache, die eine Reihe von Erscheinungen, die nach Naturgesetzen läuft, von selbst anfängt.]

§ [82]

[Antithesis: Es ist keine Kausalität durch Freiheit, sondern alles in der Welt geschieht lediglich nach Gesetzen der Natur.

Beweis: Setzet, es gebe eine Kausalität nach Freiheit, nämlich ein Vermögen, einen Zustand, mithin auch eine Reihe von Folgen desselben, schlechthin anzufangen; so wird auch die Bestimmung der Spontaneität schlechthin anfangen, so daß nichts vorhergeht, wodurch die Handlung der Freiheit bestimmt wäre. Es setzt aber jeder Anfang zu handeln einen Zustand der noch nicht handelnden Ursache voraus und ein schlechthin erster Anfang der Handlung einen Zustand voraus, der mit dem vorhergehenden Zustand derselben Ursache gar keinen Zusammenhang der Kausalität hat, d. h. auf keine Weise darauf erfolgt.
Also ist die absolute Freiheit dem Kausalgesetze entgegen.]

§ 87 [83]

Diese Antinomie beruht im allgemeinen auf dem Gegensatze, den das Kausalitätsverhältnis in sich hat;
nämlich die Ursache ist
α) eine ursprüngliche Sache und erstes sich selbst Bewegendes;
β) aber ist sie ein Bedingtes durch etwas, auf welches sie wirkt, und dann geht ihre Tätigkeit in die Wirkung über.
Somit ist sie nichts wahrhaft Ursprüngliches, sondern selbst wieder als ein Gesetztes anzusehen.
Nach der ersten Seite wird eine absolute Kausalität, die durch Freiheit, angenommen;
nach der zweiten Seite aber wird die Ursache selbst zu einem Geschehenen, wodurch der Progreß ins Unendliche hervorgeht.

§ 88 [84]

Die wahrhafte Auflösung dieser Antinomie ist die Wechselwirkung, daß die Ursache, welche in Wirkung übergeht, an dieser wieder eine ursächliche Rückwirkung hat, wodurch die erste Ursache zur Wirkung, zum Gesetzten wird;
in dieser Wechselseitigkeit ist somit enthalten, daß keines der beiden Momente der Kausalität ein für sich absolutes, sondern nur dieser ganze in sich beschlossene Kreis der Totalität, der an und für sich ist.

 

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