Zweiter Abschnitt: Erscheinung
A. Das Ding
§ 41
Der Grund ist zunächst die einfache Einheit von unterschiedenen Bestimmungen, so daß sie in demselben nicht außereinander, nicht getrennt voneinander sind. Sie haben darin die Form von aufgehobenen; und er macht ihr Bestehen aus. Dies Ganze als daseiend ist ein Ding von vielen Eigenschaften
§ 42
Das Ding tritt aus dem Grunde in das Dasein, insofern dieser das in sich zurückgegangene Setzen oder der mit [sich] identisch gewordene Unterschied, also die wiederhergestellte Unmittelbarkeit ist, ein Dasein, das selbst nicht unmittelbar ist, sondern Existenz genannt werden kann.
Existenz ist vermittelt durch die aufgehobene Vermittlung; der Grund geht zu Grunde in seiner Existenz; (daß der Grund nicht verlorengeht, stellen wir uns vor, weil er seinem Inhalte nach bleibt).
§ 43 [42]
Die Eigenschaften des Dinges sind Bestimmungen seiner Existenz, welche eine gleichgültige Verschiedenheit voneinander haben; und ebenso ist das Ding, als einfache Identität mit sich, unbestimmt und gleichgültig gegen sie als Bestimmungen.
Die Gleichgültigkeit ihres Bestehens ist das Ding, heißt auch: Ding ist vorher, ehe es existiert.
§ 44 [43]
Die Bestimmungen sind durch die Dingheit identisch mit sich; und das Ding ist nichts als diese Identität derselben mit sich selbst; denn diese hat für sich isoliert keine Wahrheit. Dadurch löst sich somit das Ding in seinen Eigenschaften als in für sich bestehende Materien auf.
§ 45 [44]
Indem die Materien aber in die Einheit eines Dinges vereinigt sind, durchdringen [sie] sich gegenseitig (sind absolut porös) und lösen sich ineinander auf. Das Ding ist somit dieser Widerspruch in sich oder gesetzt als ein sich an sich nur auflösendes, als Erscheinung.
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